Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen

Was für ein Unternehmen sind Sie?

Wir sind ein Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung und gem. der AZAV sowie DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Wir führen Aus- und Weiterbildungen im Rahmen der Arbeitsmarktförderungen durch.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten unserer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (ehemals Berufsgenossenschaft BG) oder der Rentenversicherung gefördert. Die Voraussetzungen sind, dass Sie arbeitssuchend gemeldet sind und mindestens drei Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben.

Wie erhalte ich eine Förderung?

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt Ihnen für die Dauer der Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme einen „Bildungsgutschein“ aus. Sie erhalten nach dem persönlichen Beratungsgespräch von uns alle benötigten Unterlagen, um den „Bildungsgutschein“ zu beantragen.

Weiter Fördermöglichkeiten sind der Bildungsscheck oder die Bildungsprämie.

Bei der Förderung durch die DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung oder Rentenversicherung beantragen wir nach dem persönlichen Beratungsgespräch die gewünschten Maßnahmen bei Ihrem Sachbearbeiter und fügen ihm alle benötigten Unterlagen bei.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen volljährig sowie zuverlässig sein. Die Zuverlässigkeit weisen Sie mit einem polizeilichen Führungszeugnis nach. Sie sollten Spaß im Umgang mit Menschen haben und die Bereitschaft zum Schichtdienst mitbringen.

Welche Chancen habe ich nach einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme?

Schon vor dem erfolgreichen Abschluss unserer Umschulungsmaßnahme beginnen wir mit der Bewerbungsunterstützung unserer Umschüler, sodass ein gleitender Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis zustande kommt. Um Ihnen einen großen Qualitätsstandart nach Beendigung der Maßnahme zu gewährleisten, arbeiten wir größten Teils mit Unternehmen die dem BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V.) angehören.

Vorbereitung auf die Externenprüfung Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Derzeit sind keine Termine für diesen Lehrgang eingetragen. Schauen Sie bald wieder vorbei, um sich zukünftige Termine anzeigen zu lassen.

Was kann ich nach der Maßnahme verdienen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Tarifvertrag, der für alle Sicherheitsunternehmen bindend ist. Bei unseren Kooperationspartnern legen wir großen Wert darauf, dass der gültige Tarifvertrag eingehalten wird.

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